27.02.2024 | Zürich/Schweiz
Das Schutzkonzept fördert die Sensibilität, d.h. die achtsame Grundhaltung als Mensch dem anderen Menschen gegenüber, insbesondere Kindern und Jugendlichen wie auch Menschen aller Altersgruppen in einem seelsorglichen Abhängigkeitsverhältnis. Das Schutzkonzept ist für alle im kirchlichen Dienst tätigen Personen verbindlich.
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